Klar Preise auch bei Reisemittlern
Im November 2008 hat die EU ein Gesetz erlassen, wonach Fluggesellschaften beim Verkauf von Flugtickets über das Internet ihre Preise, einschließlich Steuern und Gebühren, bereits im Angebot klar ausschreiben müssen.
Nach einem Gerichtsurteil des Leipziger und des Düsseldorfer Landgericht sind auch Reisemittler gezwungen, sich an diese Vorschrift zu halten.
Die Richter stellten klar, dass auch Reisemittler direkt zu Beginn einer Internetbuchung die endgültigen Kosten für einen Flug (einschließlich Steuern und Gebühren) nennen müssen. Ein Sternchen, mit einem Verweis auf die Geschäftsbedingungen, das Kleingedruckte und Sonderregelungen, reichen nicht aus.
Damit werden auch die Suche und der Vergleich von günstigen Flügen im Internet ein bisschen einfacher und transparenter.
Viele Grüße,
Ulli
Geschrieben: 02.06.10, 12:32 Uhr
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