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Höhere Gewalt erlaubt kostenlosen Flugstorno
Laut EU-Recht bekommen Reisende den vollen Flugpreis erstattet, wenn am Zielflughafen Krawalle (wie in Bangkok) drohen. Die Reisenden können sich hier auf höhere Gewalt berufen.
Betroffene Gäste sollten sich in erster Linie umgehend mit dem entsprechenden Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Diese weisen ihre Gäste ebenfalls auf die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung hin.
Pauschalurlaub mit Ziel Bangkok
Wer eine Pauschalreise mit Zielflughafen Bangkok gebucht hat, kann sich auf höhere Gewalt berufen und wegen der derzeitigen Flughafenbesetzung die Reise kostenlos stornieren. Der Reisepreis (oder die geleistete Anzahlung) wird komplett zurück erstattet.
Wartende Passagiere in Bangkok
Den Passagieren, die zurzeit am Flughafen in Bangkok fest sitzen, steht eine Erstattung des gesamten Flugpreises zu.
Pauschalurlaub in Thailand, aber nicht mit Ziel Bangkok
Führt die Reise zwar nach Thailand, aber nicht direkt nach Bangkok, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, da die Anreise immer noch möglich ist.
Dieselbe Regelung gilt für Reisende, die erst in den nächsten Wochen nach Thailand fliegen möchten. In dem Fall sollte man sich vorab mit dem Veranstalter abstimmen.
Thailandreisende, die nur den Flug gebucht haben
Wenn der Flug ausfällt, besteht ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten oder kostenlos Umbuchung.
Auch hier sollte man sich sofort mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen um herauszufinden, ob der Flug wirklich gestrichen wurde und zu klären, ob der Flug verschoben wird oder man das Geld für den Flug erstattet bekommt.
Im Fall der Höheren Gewalt haben die Kunden jedoch nur das Recht auf Kostenrückerstattung. Weitere Entschädigungen gibt es in dem Fall nicht.
Viele Grüße
Ulli
Geschrieben: 27.11.08, 11:15 Uhr
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